Über die

Kirchstiftung St. Michael Jena

Am 20.11.2007 wurde in Anwesenheit des damaligen Kultusministers Prof. Jens Goebel und Oberbürgermeisters Dr. Albrecht Schröter sowie von 18 Gründungsstiftern die Kirchenstiftung St. Michael Jena feierlich gegründet. Wir blicken dankbar und mit Freude auf den großen Zuspruch zurück, den die Stiftung seither erfahren hat. Über 100 Gründungsstifter und Zustifter haben ein Kapital von über 300.000 € zusammengebracht, welches es uns erlaubt, jährlich etwa 10.000 € für soziale und bauliche Projekte bereitzustellen.

 

Die Ziele der Stiftung ergeben sich aus der Satzung und sind als Übersicht in der unten stehenden Kurzinformation enthalten.

 


Zwecke der Kirchenstiftung St. Michael Jena

Die Zwecke der „Kirchenstiftung St. Michael Jena“ sind in der Satzung festgelegt:

  • Sanierung und Unterhaltung der Kirchen- und Gemeindegebäude
  • Unterstützung bei wissenschaftlichen Arbeiten und Pflege der Kirchenarchive
  • Erforschung und Umsetzung denkmalpflegerischer Aufgaben an den Kirchenbauten
  • Unterstützung von bedürftigen Gemeindemitgliedern, insbesondere um ihnen die Teilnahme an von den Kirchengemeinden organisierten Veranstaltungen zu ermöglichen

Stiftungskapital

Das Stiftungskapital setzt sich aus den Zuwendungen der Stifter zusammen. Das Stiftungskapital selbst bleibt unangetastet. Zur Erfüllung der Stiftungszwecke sind ausschließlich die aus dem Stiftungskapital erzielten Erträge (Zinsen) vorgesehen. Damit sind der Erhalt des einmal in die Stiftung eingebrachten Kapitals sowie die dauerhafte Verwendung der Erträge im Sinne der Stifter gewährleistet. Durch die Dauerhaftigkeit des Kapitals ist die Stiftung für immer fortwirkend angelegt. Über die Einhaltung dieser Grundsätze wacht als staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde das Landesverwaltungsamt Thüringen.



Stifter

Stifter können natürliche Personen, Institutionen oder auch Stiftergemeinschaften sein. Zuwendungsbeträge können auch in Raten aufgebracht werden. Ab einem Betrag von 500 Euro erhalten Stifter einen Eintrag auf der Ehrentafel der Stiftung in der Stadtkirche St. Michael.

Steuerliche Behandlung von Zuwendungen oder Vermächtnissen

Da die Kirchenstiftung St. Michael Jena ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, erhalten Stifter eine entsprechende Spendenquittung. Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer ausgenommen und werden eins zu eins dem Stiftungsvermögen zugeführt.



Merkmale von Stiftungen

Stiftungen sind Ausdruck privater Initiativen der Bürger unserer Gesellschaft und zeugen von der Freiwilligkeit, mit der sich Bürgerinnen und Bürger für ihr Gemeinwesen engagieren. Stiftungen sind deshalb nicht Lückenbüßer dafür, was der Staat nicht leisten oder politisch nicht durchsetzten kann, sondern wirken maßgeblich an der Gestaltung moderner Gesellschaften mit. Bürgerinnen und Bürger stiften oder engagieren sich mit Herzblut, Zeit und Geld, weil sie gemeinsam mit anderen ihre Wertvorstellungen umsetzen wollen. Nicht zuletzt deshalb verankerte die Stiftungsrechtsreform in Deutschland 2002 ein Recht auf Stiftungsgründung im bürgerlichen Gesetzbuch.

Satzung

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Stand: 6. Dezember 2007
Satzung der Kirchenstiftung St. Michael
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